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Nützliches

Fragen u. Antworten

Brauche ich einen immer einen Termin?

Wir bitten immer um die Vereinbarung eines Termines. Selbstverständlich dürfen Sie Ihre Kinder im Notfall (z.B. nach Unfällen) direkt vorstellen, vor allem wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen.



Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach einer schnellen Ersteinschätzung und Beratung, eine Wartezeit entsteht oder wir Sie sogar bitten zu einem späteren Termin wiederzukommen.

Wartezeit

Leider ist die Kinderheilkunde einfach voller Überraschungen, auch so dass eine Sprechstunde nicht vollständig planbar ist, aus diesem Grund kann es immer zu Wartezeiten kommen. Wir bemühen uns um den bestmöglichen Kompromiss. Wir wollen all Ihre Anliegen würdigen und andererseits die Termine einhalten.

Kann ich ein weiteres Kind mitbringen?

Wir möchten uns jedem einzelnen Kind und jeder einzelnen Frage widmen können, deshalb bitten wir Sie um Rücksprache per Telefon oder Chat, wenn Sie zusätzliche Themen zu besprechen haben oder weitere Kinder anschauen lassen wollen. Wir versuchen bei akuten Erkrankungen ein Geschwisterkind, das es auch erwischt hat, unkompliziert mitzubehandeln.

Ich brauche eine Einweisung oder Überweisung

Bevor eine Überweisung oder eine Einweisung für eine Behandlung ausgestellt werden kann, muss sich eine Kassenärzt:in vergewissern, dass dies erforderlich und der richtige Fachbereich ausgewählt wurde. Wenn eine Empfehlung von einer Kollegin / einem Kollegen oder aus der Klinik ausgesprochen worden ist, benötigen wir dazu einen Bericht / Arztbrief o.ä.


Dafür kann auch eine Vorstellung der Kinder und Jugendlichen erforderlich sein.

Soll ich zur Impfung oder Vorsorge kommen, wenn mein Kind krank ist?

Wir impfen nicht, wenn Kinder und Jugendliche fiebern, wenn sie ernsthaft erkrankt sind oder sich eine solche Erkrankung ankündigt.

Wer Schnupfen, Husten oder Ähnliches hat, sich aber gesund fühlt, kann sicher geimpft werden.


Alle Vorsorgeuntersuchungen bis zur U6 können in der Regel auch bei Fieber und akuter Erkrankung durchgeführt werden.

In den Vorsorgeuntersuchungen ab der U7 wollen wir intensiver mit den Kindern zusammenarbeiten und sie sollen zeigen können, was sie können. Das geht nicht gut, wenn das Kind krank ist.

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn ihr Kind krank ist und die Vorsorgeuntersuchung ansteht.


Beachten Sie bitte, dass die U-Untersuchungen nur in bestimmten Zeitabschnitten von den Krankenkassen bezahlt werden.

Ich brauche ein Rezept, was soll ich tun?

In aller Regel muss in jedem Quartal ein Arzt-Patientenkontakt erfolgen und die Krankenkassenkarte muss in der Praxis vorgelegen haben.


Bevor ein Rezept für ein Medikament oder eine Behandlung ausgestellt werden kann, muss sich eine Kassenärzt:in vergewissern, dass dies noch immer erforderlich ist und die gewählte Therapie noch immer geeignet ist. Wenn eine Empfehlung von einer Kollegin / einem Kollegen oder aus der Klinik ausgesprochen worden ist, benötigen wir dazu einen Bericht / Arztbrief o.ä.


Dafür kann auch eine Vorstellung der Kinder und Jugendlichen erforderlich sein.


Außerdem muss geprüft werden, dass die Krankenversicherung noch korrekt ist. Bitte informieren Sie uns unbedingt, wenn Sie die Krankenkasse gewechselt haben!

Ich brauche eine Einweisung oder Überweisung

Bevor eine Überweisung oder eine Einweisung für eine Behandlung ausgestellt werden kann, muss sich eine Kassenärzt:in vergewissern, dass dies erforderlich und der richtige Fachbereich ausgewählt wurde. Wenn eine Empfehlung von einer Kollegin / einem Kollegen oder aus der Klinik ausgesprochen worden ist, benötigen wir dazu einen Bericht / Arztbrief o.ä.


Dafür kann auch eine Vorstellung der Kinder und Jugendlichen erforderlich sein.

Ich brauche ein Attest, was soll ich tun?

Beachten Sie, dass die meisten Atteste nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Bitte erkundigen Sie sich bei den Kolleginnen an der Anmeldung.

Was sollte im Gepäck sein, wenn ich einen Termin habe?

Hauptsache - Unsere Patienten und eine sorgeberechtigte Unterstützung Wenn die Kinder von anderen als den Eltern begleitet werden, sollten wir wissen, von wem. Wenn es Dinge zu besprechen gibt, braucht die Begleitung leider eine Vollmacht. 

 

Bürokratie - Ein Versicherungsnachweis, am liebsten die Versichertenkarte

 

Impfpass - Gern immer dabei, zu Impfterminen regelhaft.

 

Vorsorgeheft - Gern immer dabei, zu Vorsorgeuntersuchungen regelhaft

 

Befunde - Befunde von anderen Ärzten, Berichte vom Kindergarten, Schule, Therapeuten – gern wenn es im Termin darum gehen soll. Gerade Arztbriefe und Befunde scannen wir gern in die Akte Ihres Kindes ein.

 

Ultraschall - Beim Ultraschall müssen die Kinder geduldig liegen (oft auf dem Rücken). Alles, was hilft, die Laune und Geduld zu erhalten, ist willkommen, v.a (Milch-) Flasche, Schnuller, Buch oder was Ihnen einfällt.

 

Unterhaltung - Beschäftigung für wenn´s mal länger dauert – Bücher, Spiel- und Malzeug sind da. 

 

Lungenfunktion u. Belastungs-Ekg - portkleidung, Schuhe, mit denen gelaufen werden kann, gern ein Handtuch und etwas zu trinken.

Muss mein Kind immer mitkommen?

Grundsätzlich sind wir Kinder- und Jugendärzte und unsere Patienten sind die Kinder und Jugendlichen, um die wir uns kümmern wollen, die wir untersuchen wollen und mit den wir sprechen wollen. Vor jeder therapeutischen Entscheidung, muss sich eine Kassenärzt:in vergewissern, dass dies noch immer erforderlich ist und eine geeignete Alternative ausgewählt wurde. Dafür ist oft eine Vorstellung der Kinder und Jugendlichen erforderlich.


Manchmal ist es sinnvoll oder sogar gewünscht, dass nur die Eltern zum Gespräch kommen. Das sollte im Vorfeld besprochen werden.


Manchmal haben aber auch Jugendliche etwas ohne die Eltern zu besprechen – am Ende des Gespräches wird zu besprechen sein, ob und wie nicht auch die Eltern informiert werden sollten…